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In der Schweiz bietet die Meistbegünstigung eine wertvolle Möglichkeit, den überlebenden Ehepartner im Falle eines Verlustes eines Ehegatten bestmöglich abzusichern. Gerade bei grösseren Vermögenswerten, die oft im gemeinsamen Zuhause gebunden sind, kann diese Regelung den entscheidenden Unterschied machen – sie schützt vor finanziellen Engpässen und bewahrt den emotionalen Wert des eigenen Hauses.
Beispiel: Ehepaar mit 2 Millionen Franken Gesamtvermögen, Errungenschaft 📊
Stellen wir uns das folgende Beispiel vor: Ein Ehepaar hat gemeinsam ein Vermögen von 2 Millionen Franken aufgebaut, bestehend aus einem Haus im Wert von 1.5 Millionen Franken und einem Kontovermögen von 500‘000 Franken. Dieses Vermögen wurde während der Ehe aus gespartem Arbeitserwerb geschaffen, es zählt also vollständig zur Errungenschaft. Ohne spezielle Regelung greift im Todesfall eines Ehepartners das gesetzliche Ehe- und Erbrecht, und hier kann es schnell zu Problemen kommen.
❌ Ohne Meistbegünstigung:
Gesamtvermögen: 2 Millionen Franken
Aufteilung:
Überlebender Ehegatte erhält: 1.5 Millionen Franken (1 Millionen Franken Errungenschaft + 500‘000 Franken Erbteil)
andere Erben (z. B. Kinder) erhalten: 500‘000 Franken
🔴 Gefahr: Da der Grossteil des Vermögens im Haus gebunden ist, könnte der überlebende Ehegatte gezwungen sein, das Zuhause zu verkaufen, um die anderen Erben auszuzahlen. Dies bedeutet nicht nur den Verlust des gemeinsamen Heims, sondern auch eine immense emotionale Belastung in einer ohnehin schwierigen Zeit.
✅ Mit Meistbegünstigung (gemeinsame Kinder!):
Gesamtvermögen: 2 Millionen Franken
Aufteilung:
Überlebender Ehegatte erhält: 2 Millionen Franken bereits aus Eherecht, es fällt nichts von der Errungenschaft in den Nachlass!
andere Erben (z. B. Kinder) erhalten: 0 Franken
🟢Erheblicher Vorteil gegenüber Situation ohne Meistbegünstigung: Das Haus bleibt im Eigentum des überlebenden Ehegatten (natürlich kann die Bank auch noch eine Rolle spielen, aber die Situation ist allemal besser als ohne Meistbegünstigung), eine erheblich grössere finanzielle Sicherheit ist gegeben, und der überlebende Ehepartner muss keine beziehungsweise weniger Angst vor einem erzwungenen Verkauf haben. Man kann weiterhin im gewohnten Umfeld bleiben, wo man sich sicher und zuhause fühlt.
📝🤝 Lösung: Ehe- und Erbvertrag oder Erbverzichtsvertrag
Um diese grössere Sicherheit zu gewährleisten, gibt es zwei wesentliche Optionen:
- Ohne Einbezug der Kinder: Ehe- und Erbvertrag mit Meistbegünstigung: Dieser Vertrag ermöglicht, dass der überlebende Ehegatte das gesamte Errungenschaftsvermögen erhält. Allerdings funktioniert diese Lösung zu 100 % nur bei gemeinsamen Kindern. Bei gemeinsamen Nachkommen kann somit sichergestellt werden, dass das gesamte Errungenschaftsvermögen beim überlebenden Ehepartner verbleibt. Ausserdem wird geregelt, dass die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden und der überlebende Ehegatte zu seinem gesetzlichen Erbteil auch die verfügbare Quote erhält, damit 75 % des Eigenguts des vorverstorbenen Ehegatten.
- Mit Einbezug der Kinder (vor allem bei nicht gemeinsamen Kindern empfehlenswert): Erbverzichtsvertrag mit den Kindern im Erstversterbensfall eines Elternteils: Hierbei verzichten die Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren gesetzlichen Erbteil und Pflichtteil im Todesfall des ersten Elternteils. Sie erben erst beim Nachversterben des überlebenden Elternteils.
🌟 Meistbegünstigung: Bewahrt Erinnerungen und sichert die Zukunft des überlebenden Partners ❤️
Die Meistbegünstigung schafft also nicht nur finanziellen Schutz, sondern bewahrt bestmöglichauch das gemeinsame Zuhause, das voller Erinnerungen steckt. Sie sorgt dafür, dass der überlebende Partner weiterhin in der gewohnten Umgebung bleiben kann – ohne den Druck, das Zuhause verkaufen zu müssen, um andere Erben auszuzahlen. Eine entsprechende Vertragsgestaltung ist gerade bei grösseren Vermögenswerten oder bei Wohneigentum besonders ratsam. Diese Vorsorgemassnahme gibt beiden Ehegatten die Gewissheit, dass der andere im Ernstfall gut abgesichert ist.
🔎 Mein Tipp: Lassen Sie sich beraten und prüfen Sie die Option eines Ehe- und Erbvertrags oder Erbverzichtsvertrags zur Meistbegünstigung! So bleibt Ihr Zuhause auch im Ernstfall in der Familie und der überlebende Ehepartner ist abgesichert. ❤️