VERKEHRSANWALT SCHWEIZ

Rechtsanwalt Pedolin ist Anwalt und öffentliche Urkundsperson und betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts für Vorfälle in der ganzen Schweiz.

RASCH KLARE SICHT SCHAFFEN

Die Akten sind bei der Beauftragung eines Verkehrsanwalts rasch bestellt, denn er erhält diese per Post. Verkehrsanwalt Pedolin übermittelt diese per Mail oder auf dem gewünschten anderen Weg der Mandantschaft und bespricht das weitere Vorgehen. Sie müssen also nicht viele schlaflose Nächte haben und Ungewissheit aushalten, was da gerade in der Schweiz beispielsweise bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder dem Strassenverkehrsamt passiert.

EFFIZIENTE KOORDINATION IN BEIDENVERFAHREN

Wie bitte, bei einem Vorfall in der Schweiz im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsgesetz laufen zwei Verfahren? Ja, leider. Meistens läuft zuerst das Strafverfahren und dann parallel dazu oder nach Abschluss des Strafverfahrens läuft noch das Verwaltungsverfahren in Form eines Administrativmassnahmeverfahrens durch das Strassenverkehrsamt. Sie müssen sich also hinsichtlich des Vorfalls nicht nur mit dem Strafverfahren und dessen Konsequenzen auseinandersetzen, sondern eigentlich auch bei Ihren Überlegungen, was Sie tun oder eben nicht tun, auch die möglichen Konsequenzen seitens des Strassenverkehrsamts berücksichtigen.

Und da kann Sie ein Verkehrsanwalt wie Rechtsanwalt Pedolin bestens beraten.

WER NICHT WAGT, DER NICHT GEWINNT

Wenn beispielsweise der Strafbefehl in Rechtskraft erwächst, dann ist kein Kraut mehr dagegen gewachsen.

Es gibt keinen Plan B.

Das Strassenverkehrsamt wird dann auch noch kommen und sagen, was im Strafbefehl steht, ist für uns verbindlich. Also auch das Administrativmassnahmeverfahren ist dann quasi meistens gelaufen. Viele bereuen dann, nichts getan zu haben oder nichts versucht zu haben, vor allem dann, wenn sie noch erkennen, dass es lange Probezeiten im Strassenverkehrsrecht gibt und die Massnahmen und Strafen im Wiederholungsfall noch schärfer und länger sind. Somit ist es meist besser, es zuerst mal eben zu wagen und beispielsweise Einsprache zu erheben, um dann nach Wahrung der Frist zu schauen, ob man an der Einsprache festhalten oder aber diese zurückziehen will. Das ist nicht sehr teuer, lässt aber einem die Möglichkeit offen, den Fall am Ende vom Gericht entscheiden zu lassen. Zurückziehen kann man die Einsprache immer bis spätestens zum ersten Vortrag vor Gericht, also recht lange.

BEQUEM ABWARTEN VON ZUHAUSE AUS

Wo auch immer Sie wohnen oder gerade sind, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen und Vertretung beauftragen (geht alles ohne persönlichen Kontakt), können Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen und das Wesentliche konzentrieren und bequem von Zuhause aus den Kontakt Ihres Anwalts abwarten, der Sie dann berät oder vertritt.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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