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Es ist ein notwendiger Entscheid in der Vorsorgeplanung: Wer soll im Falle meiner dauerhaften Urteilsunfähigkeit für mich Entscheidungen treffen? Üblicherweise ist die Wahl hier schnell getroffen. Der Ehegatte, der Lebenspartner, Kinder oder auch die Eltern stehen oft an oberster Stelle dieser Liste. In den meisten Fällen reicht die schlichte Nennung der Person aus, um den eigenen Wunsch klar zum Ausdruck zu bringen.
Jedoch, und das kann entscheidend sein, vor allem, wenn wir uns von der Norm entfernen und eine weniger offensichtliche Wahl treffen, kann es ratsam sein, genauer zu erläutern, warum diese bestimmte Person als Vorsorgebeauftragter ausgewählt wurde. Die Begründung sollte nicht nur unsere persönlichen Gründe beleuchten, sondern auch, warum wir glauben, dass diese Person am besten in der Lage ist, unsere Interessen in Zeiten der Unfähigkeit zu vertreten.
Ein weit verbreitetes Missverständnis, das oft im Internet kursiert, ist die Annahme, dass man nach Abschluss eines Vorsorgeauftrages nichts mehr mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu tun hat. Das ist ein Irrglaube. Im Falle einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit muss der Vorsorgeauftrag der KESB vorgelegt werden. Diese Behörde überprüft dann die gegebenen Voraussetzungen. Bei einer unkonventionellen oder nicht sofort nachvollziehbaren Wahl des Vorsorgebeauftragten könnte die KESB insbesondere hinterfragen, warum genau diese Person ausgewählt wurde. Eine klare und nachvollziehbare Begründung kann daher von Vorteil sein.
Zusätzlich, und das ist ein Aspekt, der oft übersehen wird: Im Vorsorgeauftrag kann nicht nur festgelegt werden, wen man als Beauftragten möchte, sondern auch, wen man definitiv nicht als Beauftragten haben will. Eine entsprechende Begründung kann auch hier sinnvoll sein, um zukünftige Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Transparenz und klare Kommunikation im Vorsorgeauftrag nicht nur für den Vorsorgebeauftragten selbst, sondern auch für Dritte von Vorteil sein können. Ein wenig Zeit in die korrekte und detaillierte Ausgestaltung zu investieren, kann später viel Zeit und Ärger ersparen.
Jetzt handeln
Sie müssen sich nicht die Finger wundschreiben bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags. Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson beurkundet den Vorsorgeauftrag, sodass Sie nicht viel mehr machen müssen als zu erscheinen, sich auszuweisen und zu unterschreiben.