ICH BIN EINGENICKT EINGESCHLAFEN WAS SOLL ICH AUSSAGEN

Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten unter Anderem in Verkehrsrecht.

SPRECHEN SIE ZUERST MIT DEM ANWALT, SIE HABEN DAS RECHT DAZU

Sprechen Sie zuerst mit dem Anwalt, wie Sie sich am besten in dieser Situation verhalten, denn Sie haben ein Recht, sich vorher mit einem Anwalt zu besprechen.

Wenn man in einen Unfall involviert ist und man vor der Frage/vor dem Vorwurf steht, ob/dass man eingeschlafen/eingenickt sei, dann ist eine Beratung und vorheriges Schweigen auf jeden Fall Gold wert. Später kann der Anwalt allfällig gemachte Aussagen nicht mehr erfolgreich oder nur unter erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwendungen korrigieren.

LASSEN SIE SICH VON DER POLIZEI NICHT UNTER DRUCK SETZEN

Die Polizei versucht, relativ schnell Aussagen zu erhalten. Sie sind vielleicht nicht zu einer Aussage in der Lage oder wollen sich eben vorher beraten lassen. Geben Sie dem Druck der Polizei nicht nach, wenn Sie sich nicht selber belasten wollen. Dass Sie sich nicht selber belasten müssen, sehen Sie beim Blog niemand muss sich selbst belasten.

WAS, WENN DIE SIE MITNEHMEN WOLLEN?

Nehmen Sie unter Umständen sogar in Kauf, mit auf die Polizeiwache mitgenommen zu werden, denn was mal in den Akten steht, lässt sich kaum mehr erfolgreich entfernen bzw. zurechtbiegen. Wenn die Polizei Ihnen droht, Sie mit auf die Wache zu nehmen, wenn Sie nicht aussagen, bleiben Sie standhaft und verlangen, sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen zu dürfen.

gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com
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