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MEINE INTERESSEN WERDEN VON EINEM ANWALT VERTRETEN – WAS HEISST DAS
Rechtsanwalt und öffentliche Urkundsperson Pedolin betreibt in Langrickenbach eine Anwaltskanzlei. Von dort aus berät und vertritt er Mandanten in vielen Lebenslagen.
BEISPIEL EINES GESPRÄCHS DER KLIENTSCHAFT MIT RECHTSANWALT
In einem Gespräch mit einem Mandanten kann es an irgendeiner Stelle etwa so lauten:
Der Anwalt: „Ich sende nun den besprochenen Brief ab. Ist das für Sie in Ordnung?“
Die Klientschaft sagt: „Ja“.
Der Anwalt: „Gut, das bedeutet aber auch, dass ab jetzt alles nur noch über mich läuft. Werden Sie von der Gegenseite angerufen oder sonst wie kontaktiert, verweisen Sie diese Person, ohne inhaltlich mit ihr gesprochen zu haben, an mich, okay?“
„Okay“, sagt die Klientschaft.
Der Anwalt: „Wenn die Gegenpartei reagiert, melde ich mich und wir besprechen die weiteren Schritte, vor allem, ob wir die Klage dann gleich einreichen, einverstanden?“
„Ja“, sagt die Klientschaft und ergänzt: „aber weshalb ist das wichtig, dass nun alles nur noch über Sie läuft?“
PROJEKT <-> ZIEL <-> STRATEGIE
Nennen wir den Fall, um den es geht, das „Projekt“.
Das Projekt hat ein Ziel. Die Strategie ist der Weg, dieses Ziel zu erreichen.
Da gerade in Rechtsfällen viele unbekannte Variablen bestehen und viele Menschen mit ihren Zufälligkeiten und Launen involviert sein können, muss der Weg von Anfang an gut geplant sein. Es werden zu diesem Zweck möglichst viele Eventualitäten bereits vor dem Beginn in Erwägung gezogen.
Das kann der Anwalt, da er in solchen Fällen jahrelange, wenn nicht gar jahrzehntelange Erfahrungen hat. Diese Fähigkeiten stellen sogar mehr die eigentlichen Kernkompetenzen des Anwalts dar als die reinen Rechtskenntnisse. Deshalb kann der Laie gerne selbst nach der Rechtslage googlen, die Strategien und Taktiken erfährt er damit aber nicht.
So kennt der Anwalt viele „Geheimnisse“, die aber gleichzeitig auch Geschäftsgeheimnisse und gleichzeitig nur schwer vermittelbar sind.
Am Ende ist es wie ein Instinkt eines erfahrenen Jägers.
Wenn er nun die Strategie festgelegt hat, hat er sich bereits viele Gedanken gemacht und viele Züge wie im Schach schon vorgedacht. Wie gesagt, diese Gedankenwege, ja Gedankenwerke sind nicht nur schwer zu vermitteln, sie würden auch viel Zeit und damit Geld des Mandanten in Anspruch nehmen, diese ihm zu erklären.
Am Ende bleibt dem Mandanten „nur“, dem Anwalt volles Vertrauen zu schenken, dass er sich alles gut überlegt hat. Wobei gleich hier anzumerken ist, dass von Rechts wegen ein Erfolg nicht geschuldet ist.
WAS, WENN DIE KLIENTSCHAFT SELBER NOCH AM PROJEKT ARBEITET
Wenn es um die Bearbeitung eines Steines gehen würde, aus dem am Ende eine schöne Skulptur entspringen sollte, wäre es für den Künstler leicht, zu erkennen, dass nicht nur er den Stein behaut, sondern auch der Kunde. Der Arzt merkt schon weniger, wenn der Patient neben den verschriebenen Medikamenten noch selbst gekaufte einnehmen und so den Behandlungserfolg gefährden würde. Ein „Projekt“ in einem rechtlichen Fall ist aber noch weniger greifbar. Der Anwalt merkt nicht, wenn die Klientschaft selbst noch am Projekt arbeitet, z.B. neben dem Anwalt auch noch mit der Gegenpartei verhandelt. Der Anwalt baut eine gewisse Strategie auf, die er dann verfolgen will. Dabei beachtet er viele quasi „virtuelle“ Faktoren. Wenn nun also die Klientschaft selbst noch am Projekt arbeitet, z.B. mit der Gegenpartei spricht, kann die Strategie des Anwalts damit unabsichtlich, aber doch zunichte gemacht werden.
Die möglichen negativen Folgen: das Ziel wird gar nicht oder schlechter erreicht, die Bearbeitung zieht sich hin, der Anwalt muss immer wieder korrigierend eingreifen und am Ende wird es teurer. Darüber hinaus signalisiert dies der Gegenpartei oft Schwäche oder Uneinigkeit, die sie dann auszunützen versucht.
FAZIT 1
Wenn die Klientschaft selbst noch am Projekt ohne vorherigen Einbezug des Anwalts arbeitet, übernimmt der Anwalt keine Haftung
FAZIT 2
Die Klientschaft schadet sich selbst am meisten, indem sie selbst anstelle des Gegners die Strategie gefährdet.