gian.pedolin@schweizer-rechtsanwalt.com

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Welche Personen sind als Zeugen bei der Beurkundung nicht geeignet bzw. ausgeschlossen?

Die nachfolgenden Bemerkungen ersetzen keine individuelle Beratung. Sie sind aus Verständniszwecken vereinfacht dargestellt und nehmen keine Vollständigkeit in Anspruch. Zeugen nach Art. 503 ZGB Normalerweise organisiert öffentliche Urkundsperson Pedolin die Zeugen, dies zu den normalen Bürozeiten. Sofern dies nicht möglich…

Anwaltsdienste nach Zeitaufwand oder zu einem bestimmten Honorar (Fixhonorar) – Vorteile und Nachteile

Anwaltsdienste nach Zeitaufwand oder zu einem bestimmten Honorar (Fixhonorar) – Vorteile und Nachteile Einleitung «Gehst Du zum Anwalt, hast Du keine Kontrolle mehr über den Fall und erhältst später eine saftige Honorarnote. Wie hoch die ist, weisst Du erst, wenn…